Pflegepraktikum

Pflegepraktikum

Jede*r, der oder die in Deutschland Humanmedizin studieren will, muss zwischen dem Schulabschluss und dem Physikum bzw. der Physikumsäquivalenz nach dem vierten Semester ein Pflegepraktikum absolvieren. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten, damit das Praktikum eine lehrreiche Zeit und überhaupt anerkannt wird. Welche das sind und alle weiteren relevanten Infos, haben wir hier zusammengefasst!

Wo ist ein Krankenpflegedienst möglich?

Der Krankenpflegedienst muss auf einer Bettenstation eines Krankenhauses oder in einer Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand abgeleistet werden, kann also nicht im OP, in Ambulanzen, Notaufnahmen oder Praxen stattfinden. Auch psychiatrische und psychosomatische Abteilungen werden nicht ausnahmslos und z.T. nicht vollständig anerkannt. In der Psychiatrie und Psychosomatik gilt daher wie auch bei Rehakliniken, dass die entsprechende Einrichtung den Pflegeaufwand als vergleichbar zu den in einem Krankenhaus ausgeübten Tätigkeiten bescheinigen muss. In Zweifelsfällen sollte trotzdem immer im Voraus das Landesprüfamt kontaktiert werden.

Wie lange dauert das Pflegepraktikum?

Für die Anerkennung des Pflegedienstes müssen insgesamt 90 Kalendertage (inkl. Wochenenden und Feiertage) von der Einrichtung bescheinigt werden. Diese können auf max. drei Abschnitte mit je mindestens 30 Tagen aufgeteilt werden (Achtung: 4 Wochen haben nur 28 Tage und reichen daher nicht aus, wird also beispielsweise an einem Montag begonnen, muss der letzte Arbeitstag ein Dienstag sein). Es wird dabei in Vollzeit, also an fünf Tagen die Woche gearbeitet, wobei die genauen Arbeitsbedingungen und –zeiten mit den jeweiligen Abteilungen vereinbart werden. Am Wochenende und nachts muss in der Regel allerdings nicht gearbeitet werden.
Unterbrechungen des Praktikums sind selbst bei Krankheit leider nicht „offiziell“ zulässig, Krankheitstage und anderweitige Fehltage müssen daher eigentlich direkt im Anschluss nachgeholt und das Praktikum um die entsprechende Zeit verlängert werden. Viele Stationen sind allerdings kulant und sehen über vereinzelte entschuldigte Fehltage aufgrund von Krankheit oder wichtigen Terminen hinweg. Besprecht das am besten noch vor Beendigung des Praktikums mit eurer Station, damit ihr frühzeitig planen könnt.

Wann sollte ich das Pflegepraktikum ableisten?

Das Pflegepraktikum kann ab dem Schulabschluss entweder noch vor dem Medizinstudium oder während der vorlesungsfreien Zeit zwischen den ersten vier Semestern absolviert werden. Da viele Universitäten allerdings Praktika und Termine für Nachholklausuren in die Semesterferien legen (und Semesterferien auch eine verdiente Entspannung vom Unistress sein sollten), ist eine Ableistung von Teilen oder sogar den gesamten drei Monaten des Praktikums vor Studienstart sehr empfehlenswert.

Was sind meine Aufgaben im Pflegepraktikum?

Die Aufgaben von Pflegepraktikant*innen können je nach Klinik, Station, Fachbereich aber auch eigenem Engagement und Motivation variieren. Hauptsächlich geht es um die Erfüllung pflegerischer Aufgaben wie Körperpflege, Lagerung der Patient*innen, Betten machen, Essen verteilen und Vitalzeichen messen, allerdings sind zum Teil auch Aufgaben wie Verbandswechsel oder Blutentnahmen unter Anleitung und Aufsicht möglich. Es hilft definitiv, sich interessiert zu zeigen und Fragen zu stellen, denn je schneller man lernt, desto mehr darf man in der Regel machen.
Sollte man das Gefühl haben, nur für fachfremde Arbeiten wie Kaffee kochen oder Putzaufgaben benutzt zu werden, sollte man das Gespräch mit der Stationsleitung oder Kolleg*innen des Vertrauens suchen und ggf. einen Stationswechsel mit der Personalabteilung besprechen.

Pflegepraktikum

Welche Dienste oder Ausbildungen ersetzen das Pflegepraktikum?

Der Krankenpflegedienst kann auch dann angerechnet werden, wenn anderweitige Dienste oder Ausbildungen in einschlägigen Bereichen absolviert wurden. Dazu gehören unter bestimmten Bedingungen (jeweils nachzulesen auf den Websites der Landesprüfämter) Dienste im Sanitätsbereich der Bundeswehr, Freiwilligendienste auf Bettenstationen von Kliniken oder Altenpflege-/Behindertenheimen und die Berufsausbildung zum/zur Geburtshelfer*in, Krankenpflege(helfe)r*in, Altenpflege(helfe)r*in, MTA, Heilerziehungspfleger*in, Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in.

Wird der Krankenpflegedienst bezahlt?

Je nach Einrichtung ist eine kleine Aufwandsentschädigung möglich, üblich ist eine Bezahlung allerdings nicht. Findet das Pflegepraktikum im Rahmen eines Freiwilligendienstes oder einer Ausbildung statt, gilt aber natürlich das dafür vereinbarte Gehalt.

Wie läuft die Bewerbung für ein Pflegepraktikum ab?

Die Bewerbung verläuft ganz unkompliziert direkt über die Einrichtung. Dabei kann man sich entweder offen bei der Personalabteilung melden und an den Einsatzort zuteilen lassen oder Wünsche bezüglich der Station oder Fachrichtung äußern. Wie immer sollte man am besten eine Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf anhängen und den gewünschten Zeitraum angeben.

Das Pflegepraktikum – nur unbezahlte Hilfsarbeit?

Ganz ehrlich: Jein. Es wäre übertrieben zu sagen, dass die drei Monate unbezahlter Vollzeitarbeit in der Pflege jede*m von Anfang bis Ende ausnahmslos Spaß machen würden und ununterbrochen fachlich bereichernd sind. Dennoch darf man nicht unterschätzen, was die Gewöhnung an Patient*innenkontakt und das Verinnerlichen grundlegender (pflegerischer) Arbeiten des Klinikalltags für die weitere Ausbildung bedeuten. Spätestens, wenn man das erste Mal als Student*in auf einer Station ist, kann man mit jeder Erfahrung und jedem geübten Handgriff Sicherheit und Pluspunkte gewinnen. Seht dem ganzen also positiv entgegen, auch wenn das Pflegepraktikum nicht als der beliebteste Abschnitt des Studiums bekannt ist – am Ende lohnt es sich doch!