Nachrücken Medizin: Wie stehen deine Chancen?
Rückst du im Medizinstudium nach, und wann? Warum sich das so schwer vorhersagen lässt, was über deine Chancen entscheidet und wie du dranbleibst.

Medizinstudierende werden in Deutschland nach unterschiedlichen Quoten zugelassen. Neben der Abiturbesten‑ und der Auswahlquote der Hochschulen gibt es seit einigen Jahren eine Sonderregelung für angehende Hausärztinnen und Hausärzte: die Landarztquote. Sie soll die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen sichern. Wer einen Studienplatz über diese Quote erhält, muss sich im Gegenzug verpflichten, später als Haus‑ oder Kinderarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Für viele Bewerberinnen und Bewerber eröffnet sich damit die Chance auf ein Medizinstudium ganz ohne Numerus clausus – vorausgesetzt, du bringst die nötige Motivation und die Bereitschaft mit, dich langfristig zu binden.
Die Landarztquote ist ein Sondervergabeverfahren, bei dem ein Teil der Medizin‑Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben wird, die sich später zu einer hausärztlichen oder kinderärztlichen Tätigkeit in ländlichen Gebieten verpflichten. Der Anteil der reservierten Plätze variiert je nach Bundesland – in Bayern dürfen bis zu 8 % der Studienplätze auf diesem Weg vergeben werden. Neben Bayern beteiligen sich weitere Länder wie Baden‑Württemberg, Nordrhein‑Westfalen, Rheinland‑Pfalz und Sachsen an der Quote.
Um einen Platz zu erhalten, schließen Bewerberinnen und Bewerber einen Vertrag mit dem jeweiligen Land. In diesem Vertrag verpflichten sie sich, nach Studienabschluss und Weiterbildung mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Wird die Verpflichtung nicht eingehalten, können Rückforderungen oder Vertragsstrafen drohen.
Im kommenden Wintersemester 2025/26 gibt es eine Rekordzahl an verfügbaren Plätzen. Allein in Bayern beginnen 172 Studierende ihr Studium über die Landarztquote; über die ÖGD‑Quote (öffentlicher Gesundheitsdienst) kommen 13 weitere Plätze hinzu. Weitere Bundesländer stellen ebenfalls Plätze bereit. Hier ein Überblick über wichtige Zahlen und Fristen:
| Bundesland | Plätze (2025/26) | Bewerbungszeitraum | Verpflichtung |
|---|---|---|---|
| Bayern | ca. 172 (Landarztquote) + 13 (ÖGD‑Quote) | 01.02.–28.02.2025 | Haus‑/Kinderarzt in ländlicher Region für mindestens 10 Jahre |
| Baden‑Württemberg | 75 | 01.03.–31.03.2025 | Arbeit im ländlichen Raum für mindestens 10 Jahre |
| Nordrhein‑Westfalen | 7,6 % der Studienplätze | voraussichtlich Februar 2025 | 10‑jährige Verpflichtung |
| Rheinland‑Pfalz / Sachsen | Anteil je nach Land (4‑7 %) | Termine werden Anfang 2025 bekanntgegeben | 10‑jährige Verpflichtung |
Beachte, dass auch für das Wintersemester 2025/26 die Briefzustellung länger dauern kann. Aufgrund der Postrechtsreform werden Standardbriefe erst nach drei bis vier Werktagen zugestellt. Plane also ausreichend Puffer ein und sende Unterlagen rechtzeitig ab.
Um dich über die Landarztquote zu bewerben, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Das Auswahlverfahren besteht meist aus zwei Stufen: einer schriftlichen Bewerbung und einem Interview. In der schriftlichen Phase reichst du Zeugnisse, Nachweise über berufliche Erfahrung und Motivationsschreiben ein. Anschließend werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu Gesprächen eingeladen, in denen ihre Motivation und soziale Kompetenz geprüft werden. Die genauen Kriterien unterscheiden sich je nach Bundesland.
Vorteile:
Nachteile:
Was ist die Landarztquote?
Die Landarztquote reserviert einen Teil der Medizin‑Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die sich später verpflichten, als Haus‑ oder Kinderarzt in ländlichen Gebieten zu arbeiten. Sie gibt dir die Möglichkeit, auch mit schlechterem Abi‑Schnitt Medizin zu studieren.
Welche Bundesländer machen mit?
Bayern, Baden‑Württemberg, Nordrhein‑Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Sachsen und weitere Länder beteiligen sich an der Quote. Die genauen Platzkontingente und Fristen variieren je nach Land.
Brauche ich eine bestimmte Abiturnote?
Nein. Die Abiturnote spielt eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger sind deine Motivation, die Bereitschaft zur ländlichen Tätigkeit und gegebenenfalls dein TMS‑Ergebnis.
Wie lange ist die Verpflichtung?
Du verpflichtest dich in der Regel für mindestens zehn Jahre, nach Studium und Weiterbildung als Hausarzt oder Kinderarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten.
Was passiert, wenn ich meine Verpflichtung nicht erfülle?
Bei Nichterfüllung des Vertrags können Rückzahlungen und Vertragsstrafen fällig werden, die je nach Bundesland mehrere zehntausend Euro betragen können.
Gibt es finanzielle Unterstützung während des Studiums?
Einige Länder bieten Stipendien oder finanzielle Zuschüsse an. Informiere dich bei den zuständigen Ministerien, welche Förderprogramme es gibt.
Kann ich nach dem Studium ins Ausland gehen?
Nein. Während der Verpflichtungszeit musst du in dem Bundesland bleiben, in dem du den Studienplatz erhalten hast. Auslandsaufenthalte sind während des Studiums möglich, aber nicht nach Abschluss.
Kann ich mich parallel auch über andere Quoten bewerben?
Ja. Es empfiehlt sich, sich zusätzlich über die regulären Zulassungsverfahren (Abiturbestenquote, AdH, ZEQ) zu bewerben. So erhöhst du deine Chancen auf einen Studienplatz.