Studiengangswechsel
Ein Studiengangwechsel kann neue Chancen eröffnen – dieser Artikel zeigt dir, welche Voraussetzungen, Fristen und Möglichkeiten du beachten solltest.
Die Landarztquote reserviert einen Teil der Medizinstudienplätze für Bewerber*innen, die sich verpflichten, nach dem Studium und der fachärztlichen Ausbildung mindestens zehn Jahre als Hausärzt*in in einer unterversorgten ländlichen Region zu arbeiten.

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist seit Jahren ein großes Thema: Viele Gemeinden kämpfen mit fehlenden Hausärzten und langen Wartezeiten in ärztlichen Praxen. Um dieses Problem zu lösen, wurde die sogenannte „Landarztquote“ eingeführt. Aber was genau steckt hinter diesem Begriff und wie kann die Quote helfen, den ländlichen Raum langfristig medizinisch besser zu versorgen? In diesem Artikel erfährst du, was die Landarztquote ist, wie sie funktioniert und was angehende Medizinstudierende dabei beachten sollten.
Die Landarztquote zielt darauf ab, den Mangel an Ärzt*innen in ländlichen Gebieten zu bekämpfen. Sie basiert auf dem Landarztgesetz und sichert einen Teil der Studienplätze für Bewerber*innen, die sich verpflichten, als Hausärzt*in in unterversorgten Gebieten zu praktizieren. Diese Verpflichtung gilt nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung.
Die Notwendigkeit der Landarztquote entsteht durch die Unterversorgung in ländlichen Regionen. In Bayern zum Beispiel haben bereits 35,2 % der Hausärzt*innen das 60. Lebensjahr überschritten. Dies zeigt die Dringlichkeit, durch die Landarztquote den öffentlichen Bedarf an Hausärzt*innen zu decken.
Immer mehr Bundesländer setzen auf die Landarztquote, um die ärztliche Versorgung auf dem Land zu sichern. Momentan gibt es diese Quote bereits in den folgenden Bundesländern:
| Bundesland | Bewerbungszeitraum | Anzahl der Plätze | Bewerbungsportal | Öffentlich-rechtlicher Vertrag |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1. März 2025 – 31. März 2025 | 75 Plätze | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Bayern | 1. Februar 2025 – 28. Februar 2025 | Bis zu 5,8 % der Medizinstudienplätze (ca. 115 Plätze) | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Hessen | 1. Februar 2025 – 28. Februar 2025 | 6,5 % der Medizinstudienplätze (ca. 65 Plätze) | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bis 31. März 2025 | 31–32 Plätze | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Niedersachsen | 1. Februar 2025 – 28. Februar 2025 | 60 Plätze (verteilt auf Winter- und Sommersemester) | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März 2025 – 31. März 2025 (WiSe) 1. September 2025 – 30. September 2025 (SoSe) | 7,8 % der Medizinstudienplätze (ca. 150 Plätze) | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Rheinland-Pfalz | 1. März 2025 – 31. März 2025 (WiSe) 1. September 2025 – 30. September 2025 (SoSe) | 14 Plätze pro Semester | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Saarland | 1. März 2025 – 31. März 2025 | 21–22 Plätze | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Sachsen | 15. Januar 2025 – 28. Februar 2025 | 6,5 % der Medizinstudienplätze (ca. 40 Plätze) | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
| Sachsen-Anhalt | Bis 31. März 2025 | 6,3 % der Medizinstudienplätze | Bewerbungsportal | Mustervertrag |
Hinweis: Die genauen Bewerbungsfristen und Platzanzahlen können variieren. Wir emfpehlen, die offiziellen Websites der jeweiligen Bundesländer bzw. der Landesregierung für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.
Zusätzlich zu den bereits genannten Bundesländern hat Thüringen angekündigt, ab dem Wintersemester 2024/25 eine Landarztquote einzuführen. Dabei sollen 10 % der jährlich 300 Studienplätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena für die Landarztquote reserviert werden.
Wenn du dich für die Landarztquote entscheidest, gehst du eine langfristige Verpflichtung ein. Konkret bedeutet das, dass du nach deinem Medizinstudium und der anschließenden Fachweiterbildung mindestens 10 Jahre als Landarzt in einem festgelegten Gebiet arbeiten musst. Bewerber*innen haben dabei in der Regel keine oder nur sehr eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bezüglich deines Einsatzortes – dieser richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf im Bundesland.
Falls du jedoch dein Studium endgültig nicht bestehst, exmatrikuliert wirst oder das Studium abbrichst, tritt der Vertrag nicht in Kraft und die Verpflichtung entfällt.
Solltest du allerdings nach deinem Abschluss die vertraglich vorgeschriebene fachärztliche Weiterbildung nicht absolvieren oder den zugewiesenen Arbeitsplatz ablehnen, musst du mit einer hohen Vertragsstrafe von bis zu 250.000 € rechnen. Allerdings gibt es in bestimmten Härtefällen – etwa bei schweren Erkrankungen, Behinderungen oder schwierigen persönlichen Umständen – Ausnahmeregelungen, bei denen die Strafe entfällt oder reduziert wird.
Unterbrechungen der Arbeitszeit, zum Beispiel durch Heirat, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder große räumliche Entfernung zu Partner*innen, verlängern deine Vertragslaufzeit entsprechend. Die Zeit muss nachgearbeitet werden, sodass du insgesamt dennoch 10 Jahre als Landärzt*in tätig bist.
Informiere dich daher gründlich und überlege genau, ob du dich auf diese langfristige Verpflichtung einlassen möchtest.
Die Landarztquote spielt eine entscheidende Rolle für die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen Deutschlands. Gerade auf dem Land kämpfen viele Gemeinden bereits heute mit einem ernsthaften Mangel an Ärzte und Ärztinnen der Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie auch der inneren Medizin der sich in den kommenden Jahren noch deutlich verschärfen dürfte. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass viele der derzeit tätigen Hausärzt*innen kurz vor dem Ruhestand stehen und gleichzeitig nicht genug Nachwuchs nachkommt, um die entstandenen Lücken zu schließen.
Experten gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2035 bereits bis zu 40 % der deutschen Landkreise von einer spürbaren Unterversorgung durch Hausärzt*innen betroffen sein könnten. Momentan bleiben etwa 4.000 Stellen für Hausärzt*innen unbesetzt. Gleichzeitig verabschieden sich jährlich rund 1.700 Mediziner*innen aus dem Berufsleben, während lediglich 1.300 bis 1.400 neue Hausärzt*innen pro Jahr nachrücken.
Die Landarztquote setzt genau an diesem Ärzt*innenmangel-Problem an und versucht, durch gezielte Maßnahmen die Versorgungssituation nachhaltig zu verbessern. Beispielsweise reserviert Bayern etwa 5,8 % aller Medizinstudienplätze gezielt für Bewerber*innen, die nach ihrer Ausbildung mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region tätig sein wollen. Durch diese langfristige Verpflichtung entsteht eine deutlich bessere Planungssicherheit, die wiederum dazu führt, dass die Bevölkerung auf dem Land langfristig verlässlich medizinisch versorgt wird.
Die Sicherung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen bedeutet nicht nur eine direkte Verbesserung der Gesundheitsversorgung, sondern auch eine nachhaltige Steigerung der Lebensqualität für die Bewohner*innen. Denn ohne ausreichende hausärztliche Betreuung würden den Menschen längere Wege zu Praxen, längere Wartezeiten und möglicherweise eine schlechtere Behandlung bei chronischen Erkrankungen drohen. Die Landarztquote ist deshalb ein wichtiger Baustein, um solche Risiken langfristig abzuwenden und den Menschen auch auf dem Land weiterhin eine gute medizinische Versorgung für Allgemeinmedizin und auch im speziellen für die Kinder- und Jugendmedizin zu ermöglichen.
Durch den gezielten Einsatz der Landarztquote könnte es gelingen, diesen bedenklichen Trend umzukehren und die medizinische Infrastruktur in ländlichen Regionen dauerhaft zu stärken.
Die Landarztquote bietet motivierten Bewerber*innen die Möglichkeit, auch ohne hervorragende Abiturnote Medizin zu studieren. Allerdings musst du dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein mehrstufiges Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen. Dabei geht es um weit mehr als nur um gute Noten – entscheidend sind hier insbesondere deine Eignung und Motivation, später tatsächlich auf dem Land zu arbeiten.
Das Bewerbungsverfahren zur Landarztquote berücksichtigt neben der Abiturnote vor allem deine persönliche Eignung für den Ärzt*innenberuf. Hierzu zählt beispielsweise deine Leistung im TMS-Test (Test für Medizinische Studiengänge), aber auch einschlägige Berufsausbildungen im Gesundheitsbereich. Darüber hinaus werden bei der Bewerber*innenauswahl berufliche Erfahrungen, Freiwilligendienste sowie ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Insgesamt kannst du in diesem Verfahren maximal 100 Punkte erreichen.
Nach einer ersten Vorauswahl anhand dieser Kriterien werden die besten 150 Bewerber*innen zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Hier hast du die Möglichkeit, deine Motivation, Persönlichkeit und Eignung direkt unter Beweis zu stellen und die Entscheidung zu deinen Gunsten zu beeinflussen.
Damit du erfolgreich an der Landarztquote teilnehmen kannst, solltest du folgende wichtige Punkte beachten:
Ein weiterer Vorteil der Landarztquote ist, dass Studierende oft im Rahmen des Studiums spezielle finanzielle Förderungen und Stipendien erhalten können. Diese Förderungen sind jedoch direkt a die Verpflichtung gekoppelt, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung mindestens zehn Jahre lang als Hausärzt*in in einer unterversorgten ländlichen Region zu praktizieren. Genauere Informationen zu Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten erhältst du von den zuständigen Landesbehörden.
Wenn du also darüber nachdenkst, dich für die Landarztquote zu bewerben, dann informiere dich am besten frühzeitig über die genauen Rahmenbedingungen in deinem Bundesland und bereite dich gut auf das Auswahlverfahren vor. So kannst du deine Chancen auf einen Platz an der Universität signifikant erhöhen und deinen Traum vom Medizinstudium auch ohne Top-Abitur verwirklichen.